Feuerwehr-Lehrgänge

Feuerwehrlehrgänge nach FwDV 2

Die Feuerwehr Dienstvorschrift 2 regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren. Für die umfangreichen von uns angebotenen Lehrgänge sind die Ausbildungsziele so gestaltet, dass sie aufeinander aufbauen. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge streng funktionsgebunden durchgeführt werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.

Die Ausbildung in Deutschland gliedert sich in drei Teile.

Truppausbildung

Die dreiteilige Truppausbildung, besteht aus dem Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1), sowie der darauf aufbauenden Truppmannausbildung Teil 2, beide sind von jedem Feuerwehrmann (SB) zu durchlaufen, sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.

Technische Ausbildung

Die technische Ausbildung beinhaltet neben zusätzlichen allgemeinen Ausbildungsinhalten wie z.B. die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten auch Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen. In manchen Bundesländern sind die Lehrgänge Sprechfunker und/oder Atemschutzgeräteträger in der Truppmannausbildung integriert.

Führungsausbildung

Die Führungsausbildung bildet Führungskräfte, wie Gruppenführer und Zugführer aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B.: Gefahrguteinsätze) fort. Auch die Ausbildung zum Ausbilder gehört zu den Führungslehrgängen.

Bitte beachten Sie: Für jeden Lehrgang existieren Mindestvoraussetzungen, so kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführer besucht werden, ein Zugführerlehrgang nur, wenn man bereits Gruppenführer ist.

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