Kommunaler Ordnungsdienst / Citystreife

Unterstützung des Ordnungsamts bei der Gewährleistung von mehr Sicherheit im öffentlichen Leben.

Mit unserem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bzw. der Citystreife unterstützen wir das Ordnungsamt und bei der Gewährleistung von mehr Sicherheit im öffentlichen Leben. Bei der Ausführung unseres Dienstes kooperieren wir Hand in Hand mit unserem Auftraggeber, um diesen personell zu entlasten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können auffällige Personen oder Gruppen durch unser speziell geschultes Personal gezielt beobachtet und kontrolliert werden. Je nach Beauftragungsumfang dürfen sich unsere Mitarbeiter bei Verstößen die Personalausweise von Personen vorzeigen lassen, Anzeigen erstellen oder Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten einfordern.

In Abstimmung mit dem Kunden werden Einsatzgebiete in den Städten individuell festgelegt und die von den Mitarbeitern gegangenen Routen je nach Bedarf angepasst, sodass sich die Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen können. Zu den Einsatzgebieten des Kommunalen Ordnungsdienstes bzw. der Citystreife zählen folgende  der Öffentlichkeit zugängliche Örtlichkeiten:

  • Innenstädte und Fußgängerzonen
  • Parkanlagen, Spielplätze und Sportplätze
  • Fortbildungseinrichtungen und Schulen
  • Einkaufspassagen / Einkaufszentren / Kaufhäuser
  • Banken, Rathäuser und Einrichtungen
  • Parkplätze und Parkhäuser (Parkraumüberwachung)
  • Bahnhöfe

Je nach Auftrag werden die festgelegten Patrouillen zu Fuß oder mit einem eindeutig gekennzeichneten Dienstwagen durchgeführt. Unsere Sicherheitsmitarbeiter führen einen Dienstausweis mit sich und verrichten Ihren Dienst in einheitlicher Dienstkleidung, um leicht erkennbar zu sein. Die hierdurch offensichtliche Präsenz unserer Sicherheitskräfte trägt zu einen zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Bevölkerung  bei und sorgt für mehr Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Städten. Die Auswirkungen sind durchweg positiv:

  • Abwendung von Vandalismus und Straftaten (z.B. Sachbeschädigungen, Graffiti an Gebäudefassaden)
  • Abwendung von Ruhestörungen
  • Unterbindung körperlicher Auseinandersetzungen (z.B. durch rechtzeitige Platzverweise)
  • Durchsetzung städtischer Umweltschutzverordnung, Vermeidung von Müll
  • Einhaltung von Nutzungsbestimmungen und Nutzungszeiten (z.B. von öffentlichen Parkplätzen und Spielplätzen)
  • Einhaltung der Auflagen des Ordnungsamtes

Durch langjährige Erfahrung erkennen unsere Mitarbeiter oftmals schon im Vorfeld eine mögliche Gefahrensituation und sind durch ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten in der Lage, Gefährdungen zu verhindern, deeskalierend zu wirken und die Interessen der Stadt durchzusetzen. Bei Verstößen und Straftaten kooperieren wir mit der örtlichen Polizei und rufen diese bei Notwendigkeit hinzu.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an

 

Videoüberwachung, Brand- oder Einbruchmeldeanlage

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